UVV-Prüfung:

Fenster, Türen und Toren

 Die wiederkehrende Prüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV in Verbindung mit der ASR A 1.7 durchgeführt. 

Für folgende Anlagen führen wir Sicherheitsprüfungen, Inspektionen und Wartungen durch:


  • Sektionaltore
  • Rolltore
  • Spiraltore
  • Falttore
  • Schnelllauftore
  • Schiebetore
  • Hoftore
  • Industrietore
  • Brandschutztore
  • Brand- und Rauchschutztüren
  • Feuerabschlüsse
  • Feststellanlagen
  • Schrankenanlagen
  • Automatiktüren
  • Drehflügeltüren

 

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 
 
 
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