uvv-prüfung:

Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen

Die wiederkehrende Prüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-002 durchgeführt. 


Für folgende Anlagen führen wir Sicherheitsprüfungen, Inspektionen und Wartungen durch:


  • Hubarbeitsbühnen
  • Fahrzeug-Hebebühnen
  • Überladebrücken
  • LKW-Hubladebühnen
  • Verladerampen
  • Lasthebebühnen

 

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 
 
 
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